gemeinnützige Stiftung der Alterfürsorge seit 1998

Stifterin

Stiftungsgründerin ist Frau AnnaLuise Altendorf, die mit einem Teil ihres Vermögens die Stiftung als Stiftung der Altersfürsorge 1998 gründete.
Die Anna Luise Altendorf Stiftung ist eine fördernde und operative Stiftung. Die Stiftung finanziert sich aus den Erträgen des Stiftungsvemögens und Spenden.

Kuratorium

Das Kuratorium ist das Aufsichtsorgan der Stiftung und bestimmt mit seinen Entscheidungen die Ausrichtung der Stiftung.

Mitglieder des Kuratoriums:

  • Heino Meuth (Vorsitzender)
  • Dr. Harriet Heier
  • Michael Grötzinger
  • Thomas Volkening

Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung

  • Claus Lemcke (geschäftsführender Vorstand-Teilzeit)
  • Volker Nolting (Finanzen- ehrenamtlich)

Ziele

Schwerpunkte unserer Arbeit sind eigene Projekte vornehmlich im Kreis Minden-Lübbecke und das Aktivitätszentrums am Goethepark. Das Aktivitätszentrum am Goethepark ist das älteste und wichtigste Projekt der Stiftung.

Wir informieren und beraten nicht nur zu Fragen "rund um das Alter". Wir bieten ein buntes Angebot für die ältere Generation, um sie bei einem aktiven und selbstbesimmten Leben zu unterstützten.

Die Jungen von heute sind die Alten von morgen!

Die Stiftung bekennt sich ausdrücklich zu der Vielfalt unterschiedlicher Lebensentwürfe. Gegenseitige Wertschätzung, Toleranz und konfessionelle Unabhängigkeit bilden die Grundlage unserer Arbeit. Daher ist das Aktivitätszentrum Am Goethepark ein offenes Haus und nicht nur eine Begegnungsstätte für Senioren.

Nur mit Begeisterung, viel bürgerschaftlichem Engagement, den aktiven Helfer*innen und unsere Netzwerkpartner können wir die vielfältigen Aufgaben bewältigen.

Wir sind aktiv für alle Menschen im Quartier, denn wir sind der Überzeugung, das alte Menschen nur in einem intakten sozialen Umfeld wohl, gesund und sicher fühlen. Wir fördern damit das Miteinander der Generationen und der Menschen unterschiedlicher Herkunft.

Wir stiften dort Unruhe, wo Missstände immer noch hingenommen werden. Wir suchen den Dialog zu anderen Institutionen und Gruppen im sozialen Bereich wie auch zur Politik und Wirtschaft. Die sozialen Herausforderungen, die sich aus dem demographischen und gesellschaftlichen Wandel ergeben, lassen sich nur gemeinsam meistern und erfordern mutige und kreative Lösungen.

Als kleine Stiftung suchen wir den Kontakt zu anderen sozialen Einrichtungen und haben Interesse an Kooperation im Projekt- und Förderbereich.
Sie sind herzlich dazu eingeladen, daran mitzuwirken.

Satzungsauszug

§ 2
1 Gemeinnütziger – mildtätiger Zweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe. Auch können alle in Not geratene Personen unterstützt werden, die die Voraussetzungen des § 53 der Abgabenordnung (AO) in ihrer jeweils gültigen Fassung erfüllen.
(3) Der Stiftungszweck wird weiterhin unter anderem verwirklicht durch:
(3 a) Öffentlichkeitsarbeit für ein aktives, selbstbestimmtes und gesundes Leben im Alter, z. B. durch Vorträge, Podiumsveranstaltungen, Kongresse.
(3 b) Öffentlichkeitsarbeit über die Entwicklung von Heilmethoden - insbesondere für ältere Menschen - die Alternativen zur Schulmedizin bieten durch Vorträge, Podiumsveranstaltungen, Kongresse.
(3 c) Informationsveranstaltungen über neuartige Projekte (Pilotprojekte) in der Altenarbeit
(3 d) Organisation und Durchführung von wissenschaftlichen und sozialen Veranstaltungen, die geeignet sind, dazu beizutragen, dass die Anliegen der älteren Generation erforscht werden, der Öffentlichkeit vermittelt werden können oder dazu dienen, Missstände, die dem Wohl der älteren Generation entgegenstehen, abzubauen.
(3 e) Vergabe von wissenschaftlichen Aufträgen und Forschungsprojekten zu Themenbereichen, die der Erforschung der Situation der Bevölkerung im Alter ab 50 Jahren dienen.
(3 f) Organisation und Durchführung von kulturellen Vorträgen oder Veranstaltungen (z. B. Diskussionsrunden, Themenabenden, Konzerten, Aufführungen, Symposien, etc.) für ältere Menschen in Altenwohnheimen und Altenanlagen oder anderen geeigneten Örtlichkeiten.
(3 g) Aktivierung der älteren Generation. Schulung und Qualifikation von Menschen aller Altersgruppen im sozialen Bereich zum Wohl der älteren Generation.
(3 h) Vergabe des "Anna Luise Altendorf - Preises". Der Preis kann nach Maßgabe einer Kuratoriumsentscheidung in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen, dotiert oder undotiert vergeben werden. Der Preis soll Einzelpersonen, Menschengruppen oder Organisationen, die sich besonders für die Belange der älteren Generation eingesetzt haben oder die sich verdienstvoll für die Belange der "Anna Luise Altendorf Stiftung" verwandt haben, verliehen werden.
(3 i) Die Stiftung erfüllt den Zweck nach Absatz 2 auch dadurch, dass sie Mittel beschafft für die Verwirklichung dieses gemeinnützigen Zweckes durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer sonstigen steuerbegünstigten Körperschaft, z. B. Vereine - insbesondere die Mindener Senioren Gemeinschaft - Alte helfen Alten - e. V. oder Selbsthilfegruppen.
(3 j) Finanzielle Unterstützung an hilfsbedürftigen Einzelpersonen im Sinne des § 53 AO.
(4) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stifterin und ihre Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
Auszug aus der Stiftungssatzung